Wir bieten Ihnen als KFZ Gutachter in Berlin einen rundum Service

In Großstädten, wie zum Beispiel in Berlin, kommt es Tag für Tag zu unterschiedlichen Verkehrsunfällen. Natürlich muss man nicht immer selbst verantwortlich für diesen Schaden sein. Oft genug kommt es vor, dass die Vorfahrt missachtet wird, jemand einem hinten auf das Auto fährt oder aber anderweitig einen Unfall baut, in den man integriert wird.

Bei der Auswahl unterschiedlicher KFZ Gutachter in Berlin ist es allerdings nicht einfach, einen passenden Partner zu finden. Wir wollen Sie als Kunden mit unseren Leistungen, unserer Schnelligkeit sowie unserer professionellen Arbeit und einem kundenorientierten Service überzeugen.

KFZ Gutachter Berlin – wir sind stets für Sie da

Wenn Sie auf der Suche nach einem KFZ Gutachter in Berlin sind, der unabhängig arbeitet, dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Wir sind ein Sachverständigenbüro, welches Ihnen einen hervorragenden Service bietet und neben dem Erstellen von Unfallgutachten, Wertgutachten und Co. auch beratend zur Seite steht. Wir bieten Ihnen eine zeitnahe Gutachtenerstellung, damit Sie schnellstmöglich zu Ihrem Recht kommen.

Häufigste Unfallursachen in und rund um Berlin

Veröffentliche Zahlen der Polizei Berlin belegen, dass die meisten Unfallursachen bei der Missachtung der Vorfahrtregeln liegen. Auch der Sicherheitsabstand zählt zu den Problemen, mit denen in Berlin gekämpft wird. Bei Unfällen, bei denen es nicht nur zum Schaden am KFZ, sondern ebenfalls immer wieder zu Personenschäden kommt, handelt es sich oftmals um nicht angepasste Geschwindigkeiten. Vor allem in der Innenstadt von Berlin sollten Autofahrer vorsichtig sein, da es sich hier, vor allem zum Berufsverkehr, unübersichtlich vonstattengeht.

Aber nicht nur in der Innenstadt von Berlin, sondern auch auf den Autobahnen kommt es immer wieder zu Unfällen oder aber zu Staus, sodass auch hier Vorsicht geboten ist.

Zu kleinen Schäden am KFZ, bei denen jedoch ebenfalls ein Gutachten erfolgen sollte, kommt es oft beim Parken. Kein Wunder, denn vor allem in Berlin selbst gibt es nicht ausreichend Parkplätze, sodass sich Suchende oftmals verschätzen und versuchen, in noch so kleine Parkplätze hereinzukommen. Sollten Sie durch eine solche Situation einen Kaskoschaden an Ihrem KFZ haben, helfen wir Ihnen durch unsere Sachverständigen in Berlin gerne weiter.

Eine kompetente sowie schnelle Abwicklung von Ihrem Gutachten hat für uns Sachverständige höchste Priorität.

Bei uns profitieren Sie zusätzlich von weiteren folgenden Vorteilen:

  • Sie erreichen uns zu nahezu jeder Zeit
  • Wir sind für Sie per Telefon, via Mail oder aber durch eine Handynachricht erreichbar
  • Wir bieten Ihnen einen freundlichen Service
  • Selbst zu den Abendstunden ist ein Sachverständiger für Sie da
  • Wir bieten Ihnen objektive KFZ Gutachten
  • In unserem Sachverständigenbüro bekommen Sie Sachverständige aus ganz Berlin und Umgebung

Was beinhaltet unser KFZ Gutachten Berlin?

  1. Die Kosten der Gutachter: Sobald Sie am Unfall keine Schuld tragen, werden die Kosten für den Sachverständiger von der gegnerischen Versicherung übernommen. Dies jedoch nur dann, wenn der Schadenswert von Ihrem Fahrzeug über einem Bagatellbetrag von 750 Euro liegt, was jedoch selbst bei kleinen Blechschäden oftmals der Fall ist.
  2. Schaden am Fahrzeug: Um das Schadengutachten durchzuführen, kommt unser Sachverständiger in der Regel zu Ihnen. Der Sachverständige macht nun Fotos von Ihrem KFZ sowie von den entstandenen Schäden. Das dient der späteren Dokumentation. Der Gutachter hat ebenfalls die Aufgabe, den Schaden selbst zu ermitteln und die Reparaturkosten festzulegen, welche durch den Haftpflichtschaden entstanden sind. So wissen Sie und die gegnerische Versicherung direkt, was eine fachgerechte Reparatur kosten wird. Fachgerecht bedeutet in diesem Fall, dass Sie immer den Anspruch haben, in eine Fachwerkstatt zu gehen. Das bedeutet, dass Sie in eine VW-Vertragswerkstatt gehen können, wenn Sie einen VW fahren.
  3. Die Abschleppkosten: Solange Sie noch mit Ihrem Auto fahren können, gibt es für Sie die Möglichkeit, nach Hause zu fahren, sodass unser unabhängiger Gutachter dort das Gutachten sowie die Beweissicherung durchführen kann. Sollte das KFZ jedoch nicht mehr fahrtüchtig sein oder ist es Ihnen nicht mehr zuzumuten, selbst zu fahren, können Sie das Auto ebenfalls abschleppen lassen. Auch diese Kosten sind von der gegnerischen Versicherung vom Unfallgegner zu begleichen.
  4. Die Kosten für den Mietwagen: Sobald Sie mit dem eigenen Fahrzeug nicht fahren können, jedoch aufgrund unterschiedlicher Gründe, wie zum Beispiel der Arbeit, mobil sein müssen, haben Sie das Recht auf einen Mietwagen. Die Kosten für den Mietwagen werden von der gegnerischen Versicherung übernommen. Allerdings sollten Sie hier vorsichtig sein. So darf dieser maximal dem Klassentyp des eigenen Fahrzeugs entsprechen. So sollten Sie keinen Porsche wählen, wenn Sie nur einen Golf 3 gefahren haben, denn in diesem Fall müssten Sie hinzuzahlen. Auch dann, wenn Taxikosten geringer gewesen wären, Sie jedoch trotzdem einen Mietwagen nutzen.
  5. Die Nutzungsausfall-Entschädigung: Wenn Sie keinen Mietwagen nutzen möchten und auch kein Taxi fahren, haben Sie Anspruch auf die sogenannte Nutzungsausfall-Entschädigung, welche Sie sich problemlos von uns kalkulieren lassen können.
  6. Der Totalschaden: Leider passiert es auch immer wieder, dass das Fahrzeug nach einem Unfall nicht mehr zu retten ist. Im Falle eines Totalschadens wird der Restwert von Ihrem Fahrzeug berechnet. Unser Gutachter bestimmt nun den Preis der Neubeschaffung, wovon anschließend der Restwert Ihres Fahrzeugs abgezogen wird. Die anschließend entstehende Summe muss von der Versicherung bezahlt werden. Es ist jedoch nicht gerade selten, dass die Versicherung nun versucht, den Preis zu drücken. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie sich zusätzlich Hilfe bei einem Rechtanwalt suchen. Auch hier helfen wir Ihnen gerne weiter.
  7. Der Wertverlust: Egal wie groß der Unfall war, Ihr Fahrzeug gilt nun als Unfallfahrzeug und hat dadurch nicht mehr den gleichen Wert wie ein anderer Wagen. Auch der Wertverlust wird durch ein Gutachten von unserem Sachverständigenbüro berechnet. Den Wert hat die gegnerische Versicherung zu tragen.

Noch ein Tipp für Sie:

Wenn Sie als Unfallgeschädigter aus einem Unfall herausgehen, haben Sie immer das Recht, selbst den Weg zu einem eigenen Sachverständigen zu gehen, da er ab dem Erreichen der Bagatellgrenze, vollkommen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden muss. Lassen Sie sich hier auf keinen Fall darauf ein, dass die gegnerische Versicherung alles in die Wege leitet. Das würde nur zum Vorteil für die Versicherung und zum Nachteil für Sie werden. Ein unabhängiger Gutachter handelt immer in Ihrem Interesse und ist dabei nicht an die Vorgaben einer Versicherung gebunden.

Des Weiteren sollten sie immer in Erwägung ziehen, einen fachspezifischen Anwalt hinzuzuziehen. Die Anwaltskosten werden übernommen, sodass Sie sich diesbezüglich keine Sorgen machen brauchen.

 

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